DAkkS-Akkreditierung
Die DAkkS-Akkreditierung ist im AZAV-Kontext die Bestätigung, dass eine Zertifizierungsstelle als fachkundige Stelle tätig werden darf. Sie betrifft also die Prüfstelle, nicht den Bildungsträger und nicht den einzelnen Kurs.
DAkkS steht für Deutsche Akkreditierungsstelle. Im Bereich der Arbeitsförderung akkreditiert sie Zertifizierungsstellen, die anschließend Träger und Maßnahmen nach AZAV prüfen und zulassen können.
Bedeutung und Einordnung
Die DAkkS-Akkreditierung sichert die Kompetenz und Unabhängigkeit der fachkundigen Stelle ab. Erst dadurch kann eine Zertifizierungsstelle im AZAV-System als fachkundige Stelle auftreten.
Für Bildungsträger ist diese Unterscheidung wichtig: Sie beantragen ihre Trägerzulassung nicht bei der DAkkS, sondern bei einer fachkundigen Stelle. Die DAkkS prüft wiederum, ob diese fachkundige Stelle die Anforderungen an eine Zertifizierungsstelle erfüllt.
Was wird akkreditiert?
Akkreditiert wird die Zertifizierungsstelle. § 177 SGB III nennt dafür unter anderem Organisationsstrukturen, personelle und finanzielle Mittel, fachlich befähigte Personen, Unabhängigkeit und geeignete Verfahren zur Prüfung von Trägern und Maßnahmen.
Die Akkreditierung ist damit eine vorgelagerte Qualitätssicherung des Zulassungssystems. Sie soll sicherstellen, dass die Stellen, die AZAV-Zulassungen aussprechen, selbst kompetent und unabhängig arbeiten.
Abgrenzung zu Träger- und Maßnahmezulassung
Die DAkkS-Akkreditierung beantwortet die Frage: Darf diese Zertifizierungsstelle als fachkundige Stelle prüfen?
Die Trägerzulassung beantwortet die Frage: Erfüllt dieser Bildungsträger die organisatorischen und qualitätsbezogenen Voraussetzungen?
Die Maßnahmezulassung beantwortet die Frage: Ist dieses konkrete Angebot fachlich, organisatorisch, arbeitsmarktlich und wirtschaftlich zulassungsfähig?
Praxisbeispiel: Ein Bildungsträger vergleicht mehrere Zertifizierungsstellen. Er sollte prüfen, ob die jeweilige Stelle für den passenden AZAV-Bereich akkreditiert ist. Die Akkreditierung der fachkundigen Stelle ersetzt aber nicht die eigene Vorbereitung auf Trägerzulassung und Maßnahmezulassung.
Typische Missverständnisse
- Die DAkkS zertifiziert keine Bildungsträger nach AZAV. Sie akkreditiert Zertifizierungsstellen.
- Eine akkreditierte fachkundige Stelle ist kein Garant für Zulassung. Der Bildungsträger und die Maßnahme müssen die Anforderungen weiterhin erfüllen.
- Akkreditierung und Zulassung sind verschiedene Ebenen. Akkreditierung betrifft die Prüfstelle; Zulassung betrifft Träger oder Maßnahme.
Weiterführende Begriffe
Fachkundige Stelle, AZAV, Trägerzulassung, Maßnahmezulassung, Audit, Qualitätsmanagementsystem.
Quellen
- SGB III § 177, Fachkundige Stelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__177.html
- DAkkS Fachbereich Sozial- und Bildungswesen / AZAV: https://www.dakks.de/de/fb-4.5.html
- Bundesagentur für Arbeit, Akkreditierung und Zulassung: https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung
- AZAV, Verordnungstext: https://www.gesetze-im-internet.de/azav/BJNR050400012.html
Fachlich geprüft am 2026-09-16.