Qualitätsmanagementsystem
Ein Qualitätsmanagementsystem ist im AZAV-Kontext ein System zur Sicherung und kontinuierlichen Verbesserung der Qualität eines Bildungsträgers. Es ist eine gesetzliche Voraussetzung der Trägerzulassung nach § 178 SGB III.
Die AZAV konkretisiert in § 2, wann ein solches System vorliegt und welche Dokumentation die fachkundige Stelle grundsätzlich zur Beurteilung heranzieht.
Bedeutung und Einordnung
Das Qualitätsmanagementsystem soll nicht nur eine Sammlung von Vorlagen sein. Es muss zeigen, wie der Träger Leistungen plant, durchführt, prüft und verbessert.
Für die Trägerzulassung ist entscheidend, ob das System zur Organisation, zu den Maßnahmen und zur Zielgruppe passt. Die fachkundige Stelle prüft deshalb nicht nur Dokumente, sondern auch deren Anwendung im Betrieb.
Anforderungen nach AZAV
Nach § 2 Abs. 4 AZAV liegt ein System zur Sicherung der Qualität vor, wenn zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Leistungen gewährleisten und kontinuierlich verbessern.
Die Dokumentation soll grundsätzlich unter anderem enthalten:
- ein kundenorientiertes und auf Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gerichtetes Leitbild,
- Angaben zur Unternehmensorganisation und -führung,
- Unternehmensziele und eigene Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens,
- ein Konzept zur Qualifizierung und Fortbildung von Leitung, Lehr- und Fachkräften,
- Zielvereinbarungen, Zielmessung und Steuerung von Verbesserungsprozessen anhand von Kennzahlen und Indikatoren,
- Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen bei Maßnahmen,
- Methoden zur Förderung individueller Entwicklungs-, Eingliederungs- und Lernprozesse,
- Bewertung von Maßnahmen und arbeitsmarktlichen Ergebnissen,
- Zusammenarbeit mit Dritten,
- systematisches Beschwerdemanagement einschließlich Teilnehmendenbefragungen.
Praxisbeispiel
Ein Träger bietet AVGS-Coachings und geförderte Weiterbildungen an. Sein Qualitätsmanagementsystem sollte deshalb nicht nur allgemeine Prozessbeschreibungen enthalten, sondern konkret zeigen, wie Coachings geplant, Teilnehmende begleitet, Ergebnisse bewertet, Beschwerden bearbeitet und Verbesserungen umgesetzt werden.
Typische Missverständnisse
- Ein QM-Handbuch allein ist kein Qualitätsmanagementsystem. Entscheidend ist die gelebte Anwendung.
- ISO 9001 ist nicht automatisch AZAV. Ein vorhandenes QM-System kann helfen, muss aber die AZAV-Anforderungen abdecken.
- Kennzahlen sind kein Selbstzweck. Sie sollen die Steuerung und Verbesserung der Bildungsleistungen unterstützen.
- Beschwerden sind Teil des Systems. Ein systematisches Beschwerdemanagement wird ausdrücklich genannt.
Weiterführende Begriffe
Trägerzulassung, AZAV, fachkundige Stelle, Audit, Maßnahmezulassung.
Quellen
- SGB III § 178, Trägerzulassung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__178.html
- AZAV § 2, Trägerzulassung und Qualitätssystem: https://www.gesetze-im-internet.de/azav/__2.html
- SGB III § 181, Zulassungsverfahren: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__181.html
- Bundesagentur für Arbeit, Akkreditierung und Zulassung: https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung
Fachlich geprüft am 2026-09-17.