Audit
Ein Audit ist im AZAV-Kontext eine strukturierte Prüfung von Trägern, Prozessen, Nachweisen oder Maßnahmen. Es dient dazu festzustellen, ob die Anforderungen an Trägerzulassung, Maßnahmezulassung und Qualitätsmanagement erfüllt sind.
Der Begriff steht nicht als eigener Paragraph im SGB III, beschreibt aber die praktische Prüfungstätigkeit der fachkundigen Stelle im Zulassungsverfahren.
Bedeutung und Einordnung
Im Zulassungsverfahren entscheidet die fachkundige Stelle über den Antrag auf Zulassung nach Prüfung der eingereichten Unterlagen. In der Praxis gehören dazu Dokumentenprüfung, Gespräche, Stichproben und Audits vor Ort oder remote.
Davon zu unterscheiden ist die Qualitätsprüfung durch die Agentur für Arbeit nach § 183 SGB III. Diese kann die Durchführung einer zugelassenen Maßnahme prüfen, Auskünfte verlangen und Einsicht in maßnahmebezogene Unterlagen nehmen.
Was wird im Audit typischerweise geprüft?
Bei einer Trägerzulassung stehen Organisation, Zuständigkeiten, Personal, Qualitätsmanagement, Vertragsbedingungen und Leistungsfähigkeit im Vordergrund. Bei einer Maßnahmezulassung geht es zusätzlich um Inhalte, Methoden, Lehrorganisation, Ausstattung, Kosten, Dauer und arbeitsmarktliche Zweckmäßigkeit.
Ein Audit kann deshalb unter anderem folgende Nachweise berühren:
- QM-Dokumentation und gelebte Prozesse,
- Qualifikationen von Leitung, Lehr- und Fachkräften,
- Vertrags- und Teilnahmebedingungen,
- Maßnahmekonzepte und Ablaufpläne,
- Teilnehmendenfeedback und Beschwerdemanagement,
- Nachweise zur Ausstattung und Durchführung,
- Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen.
Praxisbeispiel
Eine fachkundige Stelle prüft einen Träger im Rahmen der Trägerzulassung. Im Audit wird nicht nur gefragt, ob es ein Beschwerdeverfahren gibt. Es wird auch geprüft, ob Beschwerden erfasst, bewertet und für Verbesserungen genutzt werden.
Typische Missverständnisse
- Audit ist nicht nur Dokumentenablage. Die Anwendung der Prozesse ist ebenso wichtig wie die Unterlagen.
- Audit durch die fachkundige Stelle ist nicht dasselbe wie Qualitätsprüfung durch die Agentur für Arbeit. Beide können ähnliche Nachweise betreffen, haben aber unterschiedliche Rollen.
- Ein bestandenes Audit beendet Qualitätsarbeit nicht. Das Qualitätsmanagementsystem verlangt kontinuierliche Verbesserung.
- Stichproben sind normal. Nicht jeder einzelne Vorgang wird vollständig geprüft; entscheidend ist ein belastbares System mit nachvollziehbaren Nachweisen.
Weiterführende Begriffe
Fachkundige Stelle, Trägerzulassung, Maßnahmezulassung, Qualitätsmanagementsystem, AZAV.
Quellen
- SGB III § 181, Zulassungsverfahren: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__181.html
- SGB III § 183, Qualitätsprüfung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__183.html
- SGB III § 178, Trägerzulassung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__178.html
- SGB III § 179, Maßnahmezulassung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__179.html
- AZAV § 2, Trägerzulassung und Qualitätssystem: https://www.gesetze-im-internet.de/azav/__2.html
- Bundesagentur für Arbeit, Akkreditierung und Zulassung: https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung
Fachlich geprüft am 2026-09-17.